Rechte der Väter in Deutschland erneut gestärkt
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 22. Dezember 2010
Während die Welt schreibt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ledigen Vätern, die um ihre Kinder kämpfen, ein Weihnachtsgeschenk gemacht hat, spricht Herbert Prantl in der Süddeutschen in seinem Kommentar ‚Das Recht der Spermien’ von einem Sprengsatz für Zehntausende Familien, in denen Kinder aus früheren nichtehelichen Beziehungen aufwachsen.
Reinhard Müller bleibt in seinem Beitrag für FAZ ‚ Das Recht auf Umgang mit dem Kuckuckskind’ diplomatischer und hangelt sich an dem entlang, was eigentlich selbstverständlich, aber in dieser Frage immer besonders bemüht wird, dem ‚Kindeswohl’ entlang. Dies ist aber nicht einmal für immer zu definieren, denn „Das Familienrecht muss sich immer wieder an veränderte gesellschaftliche Realitäten anpassen“, zitiert er die zuständige Jusitizministerin.
Die Straßburger Juristen haben am 21. Dezember entschieden, dass ein Vater auch dann Anspruch auf Umgang mit seinen Kindern hat, wenn er zu ihnen bislang noch keinen Kontakt hatte.
Im vorliegenden Fall hatte ein 43-jähriger Nigerianer auf das Recht geklagt, seine fünf Jahre alten Zwillingstöchter sehen zu dürfen. Die Mutter der Kinder ist mit einem anderen Mann verheiratet, dieser wird damit automatisch zum legalen Vater. Kontakt zum leiblichen Vater lehnte das Paar ab. Dagegen hatte Anayo geklagt, das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jedoch, das Umgangsrecht gelte nur für den legalen Vater, nicht den biologischen.
Die Straßburger Richter gaben ihm nun hingegen einstimmig Recht. Anayo habe durch den Versuch einer Kontaktaufnahme gezeigt, dass er ein „aufrichtiges Interesse“ an den Kindern habe. Im Urteil des Oberlandegerichts sahen die Karlsruher Richter eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festschreibt.